Individuelles Konto

Für jede beitragspflichtige Person führt die Ausgleichskasse ein Individuelles Konto.

  • Auf diesem Konto werden die Jahreseinkommen eingetragen, auf denen die beitragspflichtigen Beiträge leisten. Bei Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen sind die Einkommen eingetragen, die den bezahlten AHV- / IV- / EO-Beiträgen entsprechen. Wer überprüfen will, welche Beträge in seinem individuellen Konto erfasst sind, kann kostenlos einen Auszug aus dem Konto bestellen.

  • Sie haben die Möglichkeit, durch Eingabe Ihrer 13-stelligen AHV-Versichertennummer, die auf dem Versicherungsausweis oder Ihrer Krankenversicherungskarte ersichtlich ist, jene AHV-Ausgleichskassen anzeigen zu lassen, die unter Ihrem Namen ein individuelles Konto führen.

Bestellen Sie einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto – schnell und einfach!