Individuelles Konto
Für jede beitragspflichtige Person führt die Ausgleichskasse ein Individuelles Konto.
Auf diesem Konto werden die Jahreseinkommen eingetragen, auf denen die beitragspflichtigen Beiträge leisten. Bei Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen sind die Einkommen eingetragen, die den bezahlten AHV- / IV- / EO-Beiträgen entsprechen. Wer überprüfen will, welche Beträge in seinem individuellen Konto erfasst sind, kann kostenlos einen Auszug aus dem Konto bestellen.
Sie haben die Möglichkeit, durch Eingabe Ihrer 13-stelligen AHV-Versichertennummer, die auf dem Versicherungsausweis oder Ihrer Krankenversicherungskarte ersichtlich ist, jene AHV-Ausgleichskassen anzeigen zu lassen, die unter Ihrem Namen ein individuelles Konto führen.