
AHV - Leistungen
Nach Erreichen des Referenzalters (bei Männern aktuell 65 Jahre und bei Frauen aktuell folgendermassen abgestuft: Jahrgang 1960 mit 64 Jahren / Jg. 1961 = ab Alter 64 + 3 Mte / Jg. 1962 = ab Alter 64 + 6 Mte. / Jg. 1963 = ab Alter 64 + 9 Mte. / ab Jg. 1964 mit dem 65. Altersjahr), bei einem Todesfall und bei Einschränkungen im Alltag richtet die AHV Leistungen aus.
Altersrenten
Bezugsmöglichkeiten und Anmeldung
Hinterlassenenrente
Leistungen bei Todesfalls des Ehegatten oder eines Elternteils
Hilflosenentschädigung
Hilfe bei Einschränkungen von Grundfunktionen wie selbständig essen oder sich ankleiden
Hilfsmittel
Sie unterstützen die Selbständigkeit im Alltag
Auszahlungstermine
Sie finden die Auszahlungstermine 2025 in der angehängten Datei