Altersrenten
Ab dem Referenzalter erhalten Sie Ihre Altersrente. Sie können die Rente auch vorbeziehen, aufschieben oder eine Teilrente beziehen.
Die Anmeldeformulare sind bei jeder Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Wir empfehlen, sich drei bis vier Monate vor Erreichen des Referenzalters bzw. des gewünschten Vorbezugs der Altersrente anzumelden, damit die Ausgleichskasse alle notwendigen Unterlagen beschaffen und die Rente rechtzeitig berechnen und auszahlen kann.
Zwei Faktoren bestimmen die Höhe der Renten: Die «anrechenbaren Beitragsjahre» und das «massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen». Die Höhe der Rente ist nach unten wie nach oben begrenzt: Die Maximalrenten sind höchstens doppelt so hoch wie die Minimalrenten.
Jede und jeder Versicherte kann kostenlos eine Vorausberechnung der Altersrente durch die Ausgleichskasse beantragen. Sie können aber auch selbst eine sogenannte Rentenschätzung vornehmen.-
Antrag Antrag Rentenvorausberechnung
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Antrag Rentenvorausberechnung für die Weiterarbeit nach dem Referenzalter
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Antrag einmalige Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
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Merkblatt 3.01 - Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV
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Merkblatt 3.06 - Rentenvorausberechnung
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Merkblatt 3.08 - Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
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Online Rechner Rentenschätzung "ESCAL"
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Sie können entweder Ihre ganze Altersrente vorbeziehen oder einen Anteil davon. Der Vorbezugsanteil kann als Frankenbetrag oder in ganzen Prozenten geltend gemacht werden. Der Anteil muss mindestens 20% und kann höchstens 80% Ihrer Altersrente betragen. Sie haben die Möglichkeit, während der Vorbezugsdauer den Vorbezugsanteil einmal zu erhöhen.