Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen unterstützen Personen, die Leistungen der AHV oder IV beziehen und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Die Ergänzungsleistungen bestehen aus:
- der jährlichen Ergänzungsleistungen (wird monatlich ausbezahlt) und
- der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Zusätzlich muss der Wohnsitz oder tatsächliche Aufenthalt der EL-Berechtigten in der Schweiz sein. Ergänzungsleistungen werden nicht an Personen ausgerichtet, die im Ausland leben.