Versicherungsobligatorium
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, müssen Sie bei einer Krankenversicherung angemeldet sein.
In der Schweiz ist die Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Dieser gesetzlichen Pflicht müssen die Bürgerinnen und Bürger innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt nachkommen. In Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Bei der Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit zwischen einzelnen Staaten beachten Sie bitte die Rubrik Internationales.