Erstmalige berufliche Ausbildung
Den Übertritt aus der obligatorischen Schule in eine Berufslehre auch mit einem Gesundheitsproblem erfolgreich schaffen.
Wer seine Berufswahl getroffen hat – allenfalls mit Hilfe der IV-Berufsberatung –, noch nicht erwerbstätig war und wem wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung Mehrkosten für die Ausbildung entstehen, unterstützen wir während einer beruflichen Ausbildung beratend und finanziell. Die erstmalige berufliche Ausbildung erfolgt nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit und wenn immer möglich im ersten Arbeitsmarkt. Auch Ausbildungen im (teil-)geschützten Rahmen sind möglich.
Während der erstmaligen beruflichen Ausbildung unterstützt die IV häufig mit Taggeldern. Das Taggeld entspricht dem auf einen Monat hochgerechneten Lohn gemäss Ausbildungsvertrag. Es wird direkt dem Ausbildungsbetrieb ausgerichtet.-
Merkblatt 4.01 - Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
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Merkblatt 4.09 - Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
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Merkblatt 4.11 - Versicherungsschutz während Eingliederungsmassnahmen der IV
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Merkblatt 4.02 - Taggelder der IV
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Merkblatt 4.05 - Vergütung der Reisekosten in der IV
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Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
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