Frühintervention
Mit Unterstützung der IV-Stelle seinen Arbeitsplatz behalten oder einen neuen Arbeitsplatz finden – trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Wir wollen durch rasches Handeln verhindern, dass sich die gesundheitliche Situation versicherter Personen schleichend verschlechtert. Die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit soll soweit wie möglich erhalten oder verbessert werden. Dabei steht eine Reihe von Massnahmen zur Verfügung.
Während der obligatorischen Schulzeit (ab dem vollendeten 13. Altersjahr):
- Berufsberatung
- Arbeitsvermittlung / Unterstützung bei der Suche eines Ausbildungsplatzes
Bei Jugendlichen nach der obligatorischen Schulzeit sowie bei Erwachsenen:
- Anpassung des Arbeitsplatzes
- Ausbildungskurse
- Arbeitsvermittlung
- Berufsberatung
- sozialberufliche Rehabilitation
- Beschäftigungsmassnahmen
- Beratung und Begleitung
Eine Anmeldung bei der IV-Stelle ist erforderlich. Die Frühintervention dauert maximal zwölf Monate. Taggeldleistungen werden in dieser Phase keine ausgerichtet.