Frühintervention

Mit Unterstützung der IV-Stelle seinen Arbeitsplatz behalten oder einen neuen Arbeitsplatz finden – trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung.

Wir wollen durch rasches Handeln verhindern, dass sich die gesundheitliche Situation versicherter Personen schleichend verschlechtert. Die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit soll soweit wie möglich erhalten oder verbessert werden. Dabei steht eine Reihe von Massnahmen zur Verfügung.

Während der obligatorischen Schulzeit (ab dem vollendeten 13. Altersjahr):
  • Berufsberatung
  • Arbeitsvermittlung / Unterstützung bei der Suche eines Ausbildungsplatzes
Bei Jugendlichen nach der obligatorischen Schulzeit sowie bei Erwachsenen:
  • Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Ausbildungskurse
  • Arbeitsvermittlung
  • Berufsberatung
  • sozialberufliche Rehabilitation
  • Beschäftigungsmassnahmen
  • Beratung und Begleitung

Eine Anmeldung bei der IV-Stelle ist erforderlich. Die  Frühintervention dauert maximal zwölf Monate. Taggeldleistungen werden in dieser Phase keine ausgerichtet.