Umschulung
Wir eröffnen Versicherten, die ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, neue berufliche Perspektiven.
Wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, seinen erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen aber nicht mehr ausüben kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Umschulung. Wir befähigen versicherte Personen, dank einer neuen, von der IV in der Regel vollumfänglich finanzierten Ausbildung ein annähernd gleichwertiges Einkommen zu erzielen wie vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Während der Umschulung unterstützt die IV häufig mit Taggeldern. Das Taggeld besteht aus einer Grundentschädigung (80% des letzten Erwerbseinkommens) und einem allfälligen Kindergeld.-
Merkblatt 4.01 - Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
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Merkblatt 4.09 - Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
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Merkblatt 4.11 - Versicherungsschutz während Eingliederungsmassnahmen der IV
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Merkblatt 4.02 - Taggelder der IV
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Merkblatt 4.05 - Vergütung der Reisekosten in der IV
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Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
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