Militär / Zivilschutz
Ersatzeinkommen während eines Militärdiensts, eines Zivildiensts oder Einsätzen im Zivilschutz.
Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen haben in der Schweiz oder im Ausland wohnende Personen, die
- in der schweizerischen Armee, im militärischen Frauendienst oder im Rotkreuzdienst Dienst leisten;
- Zivildienst leisten;
- im Zivilschutz Einsätze leisten;
- an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von Jugend & Sport teilnehmen und / oder
- an Jungschützenleiterkursen teilnehmen.
Die Dienstleistenden erhalten von den Rechnungsführenden bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Diensttage, die ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern abgeben. Nichterwerbstätige leiten ihre Meldekarte an die kantonale Ausgleichskasse des Studienorts oder des Wohnsitzkantons weiter. Ohne Meldekarte kann die Ausgleichskasse keine Entschädigungen ausrichten.