Prämienverbilligung (IPV)
Beiträge an die Krankenkassenprämie für Personen mit wenig Einkommen und für Familien.
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen der Versicherten. Dies kann bei Betroffenen zu grossen finanziellen Belastungen führen.
Deshalb wird Personen und Familien, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, die Prämie für die obligatorische Krankenpflege-Grundversicherung verbilligt. Im Kanton Uri legt der Regierungsrat jährlich neu fest, in welchem Umfang die Prämien individuell verbilligt werden.
Die Prämienverbilligungen werden immer direkt an die Krankenkassen ausbezahlt. Die Krankenkassen ihrerseits bringen die gewährte Prämienverbilligung direkt bei der Prämienrechnung in Abzug.
Wer am 1. Januar des Anspruchsjahrs im Kanton Uri wohnt und ordentlich besteuert wird, erhält von der Sozialversicherungsstelle einen Entscheid über die Prämienverbilligung, ohne sich für die Prämienverbilligung eigens anmelden zu müssen. Das gleiche gilt für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe.
Wer dagegen quellenbesteuert wird oder während des Anspruchsjahrs aus dem Ausland in den Kanton Uri zuzieht, braucht sich für die Verbilligung der Prämie hingegen anzumelden. Dabei sind Anmeldefristen zu beachten.