Hilfsmittel der IV
Versicherte Personen haben Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, die sie in unterschiedlichen Lebensbereichen unterstützen.
Die IV-Stelle unterstützt Versicherte mit Hilfsmitteln, die einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sind, um
- die Erwerbstätigkeit zu erhalten,
- im bisherigen Aufgabenbereich (z.B. Haushalt) tätig zu bleiben,
- Aus- und Weiterbildungen oder Schulungen zu ermöglichen und
- den privaten Alltag möglichst selbstständig und unabhängig zu bewältigen.
Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt auch nach Erreichen des Referenzalters bestehen.