Medizinische Massnahmen
Die IV übernimmt die Behandlungskosten von Geburtsgebrechen.
Bei den von der IV anerkannten Geburtsgebrechen werden die Kosten für die Behandlung des Leidens an sich übernommen. Nach dem 20. Altersjahr ist die Krankenversicherung für die Übernahme von Kosten für medizinische Massnahmen zuständig.