Freiwillig Versicherte

Möglichkeit der Weiterversicherung in der AHV.

  • Das Beitrittsformular kann bei Zentrale Ausgleichsstelle ZAS bezogen werden. Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung setzt folgende drei Bedingungen voraus:

    • Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU- / EFTA-Staates;
    • Neuer Wohnsitz ausserhalb der EU oder der EFTA und
    • die Person muss unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung während 5 Jahren ununterbrochen bei der AHV versichert gewesen sein.
  • Für die Beiträge (und Leistungen) gelten in der freiwilligen Versicherung grundsätzlich die gleichen Regeln wie in der obligatorischen Versicherung.

  • Die schweizerischen Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate sowie die

    Schweizerische Ausgleichskasse
    avenue Ed.-Vaucher 18
    1211 Genf 28
    022 795 91 11

    erteilen gerne weitere Auskünfte.

    Diese Stellen geben auch die notwendigen Formulare ab. Die Adressen der Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate finden Sie auf der Seite des Bundes.