AHV - Leistungen
Nach Erreichen des Referenzalters (bei Männern aktuell 65 Jahre und bei Frauen aktuell folgendermassen abgestuft: Jahrgang 1960 mit 64 Jahren / Jg. 1961 = ab Alter 64 + 3 Mte / Jg. 1962 = ab Alter 64 + 6 Mte. / Jg. 1963 = ab Alter 64 + 9 Mte. / ab Jg. 1964 mit dem 65. Altersjahr), bei einem Todesfall und bei Einschränkungen im Alltag richtet die AHV Leistungen aus.