Überbrückungsleistungen

Ältere ausgesteuerte Arbeitslose mit kleinem Einkommen können Überbrückungsleistungen beantragen.

Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Referenzalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können.

Es sind Bedarfsleistungen, die ähnlich berechnet werden wie Ergänzungsleistungen. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichen­des Einkommen mehr erzielen können, erhalten bis zu ihrer Pensionierung unter Umständen Überbrückungs­leistungen.

Überbrückungsleistungen bestehen aus:

  • der jährlichen Überbrückungsleistung (wird monatlich ausbezahlt) und
  • der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.