Assistenzbeitrag
Diese Leistung ermöglicht Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung, die regelmässige Hilfe benötigen, ein selbstbestimmteres Leben zu Hause.
Der Assistenzbeitrag ergänzt die Hilflosenentschädigung und die Hilfe von Angehörigen.
Die betroffenen Personen schliessen einen Arbeitsvertrag mit der Assistenzperson ab. Die Assistenzperson darf weder in gerader Linie mit der versicherten Person verwandt noch mit ihr verheiratet sein oder mit ihr im Konkubinat leben.
Die Höhe des Assistenzbeitrags richtet sich nach dem regelmässigen Hilfebedarf der versicherten Person. Dabei wird die Zeit abgezogen, die bereits durch andere Leistungen abgedeckt ist (z. B. Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag für Minderjährige, Grundpflege nach KVG). Fachpersonen der IV-Stelle ermitteln den individuellen Hilfebedarf.
Grundsätzlich steht der Assistenzbeitrag volljährigen versicherten Personen zu. In speziellen Fällen kann auch für Minderjährige ein Anspruch bestehen.