Renten
Kann eine versicherte Person beruflich nicht eingegliedert und ihre Erwerbsfähigkeit nicht verbessert werden, prüfen wir die Rente.
Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung haben versicherte Personen, die aufgrund einer Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit ganz oder teilweise erwerbsunfähig bleiben oder sich nicht mehr in ihrem Aufgabenbereich (zum Beispiel Haushalt) betätigen können.
Je nach Erwerbsstatus der betroffenen Personen - (teil-)erwerbstätig, nichterwerbstätig oder selbstständigerwerbend - wendet die IV-Stelle eine andere Invaliditätsbemessungsmethode an.
Der ermittelte Invaliditätsgrad bestimmt, auf welche Rente eine versicherte Person Anspruch hat. Bei einem Invaliditätsgrad von weniger als 40% besteht kein Anspruch auf eine Rente, ab einem Invaliditätsgrad von 70% Anspruch auf eine ganze Rente. Seit 2022 gilt für Neurenten das stufenlose Rentensystem.
Wer eine IV-Rente und / oder eine Hilflosenentschädigung bezieht, erhält einen IV-Ausweis. Er berechtigt manchenorts zu Vergünstigungen.