Selbstständig werden
Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie auch an die Sozialversicherungen denken.
Selbstständigerwerbende im Sinne der AHV bezahlen Beiträge auf ihren Erwerbseinkommen. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs und endet mit der Erwerbsaufgabe.
Ob eine Erwerbstätigkeit als selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit gilt, entscheidet die Ausgleichskasse aufgrund der wirtschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Verhältnisse im Einzelfall.
Mehr zu einer selbstständigen TätigkeitSelbstständigerwerbende entrichten auch Beiträge an die Familienausgleichskasse und haben Anspruch auf Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen). Hauptberuflich selbstständige Landwirtinnen und Landwirte haben Anspruch auf Familienzulagen in der Landwirtschaft.
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