Institutionen
Zusammenarbeit der IV-Stelle mit Institutionen.
Die interinstitutionelle Zusammenarbeit verfolgt das Ziel, die Wiedereingliederung von Menschen mit Beeinträchtigung voranzutreiben. Sie hilft insbesondere stellensuchenden Personen, die gleichzeitig gesundheitliche und soziale Probleme haben. Hier ist oft unklar, welche Institution für die betroffene Person die geeignetste ist (Arbeitslosenversicherung, IV oder Sozialhilfe). Die Fachpersonen der involvierten Institutionen klären die Zuständigkeitsfragen.
Die IV-Stelle Uri arbeitet im Bereich der beruflichen Eingliederung mit verschiedenen Institutionen und Privatpersonen (Coaches) zusammen. Dies auf der Basis von Leistungsvereinbarungen.
Ihre Fragen zu Leistungsvereinbarungen richten Sie bitte an eingliederung@svsuri.ch.