Militär / Zivilschutz
Erwerbsersatz während eines Militärdients, eines Zivildiensts oder während Einsätzen im Zivilschutz.
Personen, die Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, wird ein Teil des Verdienstausfalls mit einer Entschädigung aus der Erwerbsersatzordnung ersetzt. Auch für den Besuch von J + S- sowie Jungschützenleiterkursen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung.