Todesfall
Renten nach einem Todesfall.
Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten: Witwenrenten, Witwerrenten und Waisenrenten.
Mehr zu Leistungen für HinterlasseneMit dem Tod erlöscht die Beitragspflicht. Der Tod eines Ehe- oder eingetragenen Partners kann für den überlebenden Partner aber zu einer Beitragspflicht als Nichterwerbstätige(n) führen.