Todesfall

Renten nach einem Todesfall.

  • Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten: Witwenrenten, Witwerrenten und Waisenrenten.

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  • Mit dem Tod erlöscht die Beitragspflicht. Der Tod eines Ehe- oder eingetragenen Partners kann für den überlebenden Partner aber zu einer Beitragspflicht als Nichterwerbstätige(n) führen.

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