Erwerbsaufnahme
Ab wann Sie AHV-Beiträge bezahlen müssen und weitere Informationen.
Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse nimmt der Arbeitgebende mit der Lohnbescheinigung vor.
Mehr zu den Beiträgen allgemeinArbeitnehmende müssen der Ausgleichskasse einen Stellenwechsel nicht melden. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin melden mit der Lohnbescheinigung jeweils Ende Jahr die Namen und Einkommen der beschäftigten Arbeitnehmenden.
Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, die keine schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (z. B. für Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder bei Zuzug aus dem Ausland). Die AHV-Nummer ist auch auf der Krankenversicherungskarte ersichtlich.