Pensionierung
Antworten rund um die Beitragspflicht und die Anmeldung für die AHV-Rente.
Wenn Sie Ihre AHV-Rente vorbeziehen, bleiben Sie bis zum Erreichen Ihres Referenzalters beitragspflichtig.
Für Arbeitnehmende im Referenzalter gilt ein Freibetrag von CHF 16'800 im Jahr, auf dem keine Beiträge zu bezahlen sind. Nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig. Arbeitet jemand für mehrere Arbeitgebende, gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.
Auf den Freibetrag können Erwerbstätige, die über das Referenzalter hinaus arbeiten, auch verzichten und auf dem gesamten Einkommen die AHV- / IV- und EO-Beiträge abrechnen (was zu einer höheren Altersrente führen kann).
Wir empfehlen Ihnen, sich drei bis vier Monate vor Erreichen des Referenzalters bzw. des gewünschten Vorbezugs der Altersrente anzumelden.
Personen, die Anspruch auf eine Altersrente haben, können die ganze Altersrente um mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre aufschieben (monatlicher Abruf vor Ablauf der maximalen Aufschubsdauer möglich). Beim Rentenaufschub verzichtet die rentenberechtigte Person während der Dauer des Aufschubs auf den Bezug der Rente. Die aufgeschobene Rente kann in der Folge auf einen beliebigen Monat abgerufen werden. Der Rentenaufschub ergibt je nach Aufschubsdauer einen Zuschlag auf den Rentenbetrag zwischen 5.2% und 31.5%.
Mehr zum Vorbezug oder AufschubAuch hierfür müssen Sie sich anmelden, damit wir diese Vorausberechnung vornehmen können.
Wenn Ihre anrechenbaren Ausgaben Ihr Einkommen (Renten aus der AHV und allenfalls aus der Pensionskasse etc.) übersteigen, können Sie sich zum Bezug von Ergänzungsleistungen anmelden.
Mehr zum Thema ErgänzungsleistungenIn der Schweiz obligatorisch krankenversicherte Personen, die in eher bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV). Im Kanton Uri werden die Ansprüche direkt verfügt, d. h. eine Anmeldung ist nicht erforderlich (Ausnahmen: Personen, die quellenbesteuert werden oder aus dem Ausland in den Kanton Uri zuziehen). Die IPV wird den jeweiligen Krankenversicherern ausbezahlt, was zu einer entsprechenden Reduktion der Krankenversicherungsprämien führt.