Referenzalter
Definition des Referenzalters (ab 1.2024)
Definition
Der Zeitpunkt, ab dem die Versicherten eine Altersrente ohne Kürzung beanspruchen können. Das Referenzalter 65 für Frauen und Männer gilt ab 1. Januar 2024. Für Frauen ist eine Übergangszeit von vier Jahren vorgesehen.
Neu gilt für Frauen und Männer Referenzalter 65. Für Frauen mit Jahrgang 1960 ändert sich nichts. Bei den Frauen ab Jahrgang 1961 steigt das Referenzalter schrittweise von 64 auf 65, um drei Monate pro Jahr.
Bei den Frauen ist dies aktuell folgendermassen abgestuft:
- Jahrgang 1960 mit 64 Jahren
- Jahrgang 1961 = 64 + 3 Mte
- Jahrgang 1962 = 64 + 6 Mte.
- Jahrgang 1963 = 64 + 9 Mte.
- Jahrgang 1964 mit dem 65. Altersjahr (+12 Monate)