Familie / Kinder

Informationen zu Entschädigungen bei Mutterschaft, Familienzulagen und weiteren Leistungen.

  • Erwerbstätige Eltern (Mutter, Vater, Ehefrau der Mutter) haben nach der Geburt oder Adoption eines Kinds Anspruch auf Urlaub. Das gleiche gilt, wenn das Kind schwer erkrankt. Zum Ausgleich des Erwerbsausfalls während dieser Zeit gibt es eine Entschädigung.

    Elternentschädigung

  • Die im Kanton Uri tätigen Familienausgleichskassen richten Kinder- und Ausbildungszulagen (monatlich) sowie Geburts- und Adoptionszulagen (einmalig) an Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige aus.

    Die Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen melden sich selbst bei der Familienausgleichskasse für den Zulagenbezug an. Demgegenüber erfolgt die Auszahlung der Familienzulagen an die Arbeitnehmenden über die Arbeitgebenden (zusammen mit den Lohnzahlungen).

    Auch selbstständige Landwirtinnen und Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Familienzulagen.


    Mehr zu den Zulagen und zur Anmeldung

  • Eltern, die Anspruch auf eine Rente der AHV oder IV haben, erhalten für Kinder bis 18 Jahre (oder 25 Jahre, falls sie eine Ausbildung absolvieren) einen Zusatz zu ihrer Alters- oder Invalidenrente in Form einer Kinderrente.

    Mehr zur Anmeldung

  • Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten: Witwenrenten, Witwerrenten und Waisenrenten.

    Mehr Informationen zu Hinterlassenenrenten

  • Für die Eltern von Kindern mit einer Beeinträchtigung stellen sich viele Fragen. Die IV kann je nach Situation von der Geburt bis zum 20. Altersjahr dieser Kinder mit unterschiedlichen Leistungen unterstützen.

    Mehr zu den Massnahmen der IV

  • In der Schweiz obligatorisch krankenversicherte Personen und Familien können Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Im Kanton Uri ist für die meisten Einwohnerinnen und Einwohner keine Anmeldung für die Prämienverbilligung erforderlich. Die Prüfung der Ansprüche erfolgt aufgrund der massgeblichen Steuerwerte.

    Mehr zur Prämienverbilligung